Sorry, aber als Jurist muss ich Dir das sagen. Der Disclaimer ist Quatsch (gefährliches Laienwissen!!!). Gerade das Urteil auf den sich dieser bezieht hat für den Beklagen zu einer Verurteilung geführt OBWOHL er einen ganz ähnlichen Disclaimer verwendete. Man kann sich nicht durch einen solchen simplen Standardtext von den Inhalten solcher Seiten entziehen. Krasses Beispiel, und wegen der Überzeichnung besonders deutlich, wäre hier Kinderpornografie oder Seiten mit nationalsozialistischer Propaganda (Antisemitismus, Holocaustleugnung, Sybolik).
Zudem ist aber auch zu sagen, dass gerade hier ein noch relativ unbestimmter Bereich vorliegt. Es gilt abzuwarten, was der Gesetzgeber draus macht. Bis dahin ist es der Judikative überlassen angemessende Urteile zu finden. Ganz nebenbei: in Deutschland gilt kein case law! Dass heißt, auch wenn dieser besagte Fall ,wie überall angenommen, entschieden hätte, wäre das kein zwingender Grund für ein anderes Gericht genauso zu entscheiden, ja nichtmal wenn der BGH (als letzte Instanz) so entschieden hätte. Gerade hier herrscht stetiger Rechtswandel.
gelten tut: §8 Teledienstgesetz (TDG)
Da wir ja in einem Verschwörerforum sind, hier eine kleine Verschwörungstheorie:
Dieser Disclaimer wurde von findigen Anwälten in die Welt gesetzt um die Internet Community in dem Glauben zu wiegen, dass dieser immer ausreichen würde wenn man Links setzt um sich der Haftung für solche zu entziehen. Dieser Schritt hat anscheinend blendend funktioniert. So, jetzt die Maus die die Falle zuschnappen läßt: Sobald ein anscheinlich recht solventes Unternehmen auf eine solche "böse" Seite verlinkt gibts ne Unterlassungsklage oder Druckmittel.
Zurück zum Buch - ich werde es noch lesen. Kann deswegen auch nichts wirklich Sinnvolles zum Inhalt darlegen =)