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[b]Auf ein Wort[/b]
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THEMA: [b]Auf ein Wort[/b]
#3222
[b]Auf ein Wort[/b] vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Hallo erstmal....
Bin neu hier und sicherlich werden einige von euch verwundert oder empört sein , wenn ich direkt für ein Buch "werbe".

Habe mich hier im forum etwas umgesehen und bemerkt das ein Großteil der hier bearbeitenden Themen genauso im Buch dargestellt werden .
Da es diese Buch auch zum kostenlosen Download als E-book gibt,gibt es für euch jetzt keine Entschuldigung das buch NICHT zu lesen

Es kann einige Wochen dauern bis man das Buch durchgelesen hat ,aber es Lohnt sich!!!
Außerdem würde ich liebend gerne mit euch über diese Buch sprechen können(nachdem ihr es gelesen habt),um zu wissen wie es euch gefallen hat und wie ihr euer Leben gestaltet um gewissen Dingen gerecht zu werden...

MfG Factory

Auf ein Wort:

www.zurwahrheit.de/
factory
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#3224
Re: [b]Auf ein Wort[/b] vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Sorry, aber als Jurist muss ich Dir das sagen. Der Disclaimer ist Quatsch (gefährliches Laienwissen!!!). Gerade das Urteil auf den sich dieser bezieht hat für den Beklagen zu einer Verurteilung geführt OBWOHL er einen ganz ähnlichen Disclaimer verwendete. Man kann sich nicht durch einen solchen simplen Standardtext von den Inhalten solcher Seiten entziehen. Krasses Beispiel, und wegen der Überzeichnung besonders deutlich, wäre hier Kinderpornografie oder Seiten mit nationalsozialistischer Propaganda (Antisemitismus, Holocaustleugnung, Sybolik).
Zudem ist aber auch zu sagen, dass gerade hier ein noch relativ unbestimmter Bereich vorliegt. Es gilt abzuwarten, was der Gesetzgeber draus macht. Bis dahin ist es der Judikative überlassen angemessende Urteile zu finden. Ganz nebenbei: in Deutschland gilt kein case law! Dass heißt, auch wenn dieser besagte Fall ,wie überall angenommen, entschieden hätte, wäre das kein zwingender Grund für ein anderes Gericht genauso zu entscheiden, ja nichtmal wenn der BGH (als letzte Instanz) so entschieden hätte. Gerade hier herrscht stetiger Rechtswandel.
gelten tut: §8 Teledienstgesetz (TDG)

Da wir ja in einem Verschwörerforum sind, hier eine kleine Verschwörungstheorie:
Dieser Disclaimer wurde von findigen Anwälten in die Welt gesetzt um die Internet Community in dem Glauben zu wiegen, dass dieser immer ausreichen würde wenn man Links setzt um sich der Haftung für solche zu entziehen. Dieser Schritt hat anscheinend blendend funktioniert. So, jetzt die Maus die die Falle zuschnappen läßt: Sobald ein anscheinlich recht solventes Unternehmen auf eine solche "böse" Seite verlinkt gibts ne Unterlassungsklage oder Druckmittel.

Zurück zum Buch - ich werde es noch lesen. Kann deswegen auch nichts wirklich Sinnvolles zum Inhalt darlegen =)
Ichiban
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#3226
Re: [b]Auf ein Wort[/b] vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Also so wie ich das jetzt verstanden hab ,müsstest du deinen schönen Text unter jeden Verweis auf eine andere Seite(link) hier im Forum setzen...

Hiermit möchte ich mich von den Buchstaben des Alphabets sowie von
allen Ziffern distanzieren,die in dem Buch verwendet werden,
da diese schon oftmals im Zusammenhang mit zu missbilligenden Taten,
Plänen und Überlegungen missbraucht wurden
factory
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#3230
Re: [b]Auf ein Wort[/b] vor 4 Jahren, 2 Monaten  
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#3232
Re: [b]Auf ein Wort[/b] vor 4 Jahren, 2 Monaten  
nope, völlig falsch verstanden - hab einfach kein Geld oder verlinke nüscht
Ja und die Buchstaben, da muss ich mal drüber nachdenken, ob man sich so rausreden kann - definitiv eine Dissertation wert

Spaß beiseite: jruistisch einwandfrei wäre es bei jedem Link genau zu sagen worauf Du Dich beziehst und dann jeweils speziell Dich von allen anderen Inhalten UND weiterführenden Links zu distanzieren. Der sogenannte Dritte ist hier wie so oft ausschlaggebend (meist vertreten durch den Richter selbst :-X), für den muss es schlicht und ergreifend arschklar sein.

und mein Honorar bitte an ...
Ichiban
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#3235
Re: [b]Auf ein Wort[/b] vor 4 Jahren, 2 Monaten  
@ Ichiban

Wie schon selbst eingeräumt hast, urteilen Richter zu ein der selber Sache recht unterschiedlich.
Wie also sollte factory es also so klar formulieren können, wenn diese Tatsache dabei im Wege steht?
Demnach wäre es dann völlig unmöglich.

So ist das nun mal bei Juristen - sie haben Gesetze die kaum jemand versteht - sie teilweise selbst nicht einmal.
Eine gute Freundin hatte das Erlebnis als sie ihr 2. Staatsexamen geschrieben hat und der Richter dort selbst zugegeben hat, das er das BGB nach gut 20 Jahren einigermaßen verstanden hat.

Somit bleibst Du also eine Erklärung der absoluten Sicherheit bei Verlinkungen schuldig
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#3239
Re: [b]Auf ein Wort[/b] vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Unmöglich ist es sicher, ein Disclaimer zu formulieren der 100% sicher ist. Jedoch kann man die Wahrscheinlichkeit einer negativen Urteilsfindung verringern.

Das BGB ist ein Gesetzestext der einer ständigen Anpassung an die Realität unterliegt. Grundprinzipien (Schutz des Eigentums, Vertretung, Geschäftsführungsbefugnis oder auch Rechtsfähigkeit) bleiben zu meist gleich jedoch werden sie durch die Jurisprudenz, ständig an die Realität angelehnt, neu ausgelegt. Das ist zugleich auch der Vorteil zum Case Law, denn hier kann schnell und realitv unproblematisch auf neue Problematiken reagiert werden obwohl es keiner Gesetzesänderung bedarf.

Nein, einer Erklärung bleib ich mit nichten schuldig
In meinem vorherigen Post, hab ich in genügendem Maße erläutert wie diese aussehen sollte. 100%ige Sicherheit gibts net. Wenn es die gäbe, Savigny glaubte noch daran, hätten wir "Subsumptionsautomaten" und ein Computer/Rechenmaschine könnte am Laufband Urteile erzeugen und ich würde kein Geld mehr verdienen - nix gut Idee

so zum Buch:
Die ersten 50 Seiten hab ich nun gelesen und ich bin mit kleinen Ausnahmen recht angetan. Du hast Dir echt ein Haufen Arbeit gemacht. Alles ist verständlich geschrieben und man kann einen roten Faden deutlich sehen. Bin gespannt was alles noch kommt und ob Du es schaffst, alles unter einen Hut zu bekommen

Ichiban
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