Also mal zur Frage, ob die BRD ein Staat ist.
Dies wird in der juristischen Literatur über den völkerrechtlichen Ansatz was einen Staat ausmacht und legitimiert gelöst.
Grundsätzlich ist für einen Staat ein Staatsvolk, eine Staatsgewalt und ein Staatsgebiet. Der Jurist Walter Jellinek gilt hier als Begründer.
Fraglich ist nun, ob die BRD dies wohl erfüllt.
A Staatsvolk
Staatsvolk ist die Gesamtheit der physischen Staatsangehörigen. Staatsangehörigkeit ergibt sich dann aus der staatlichen Verleihung. Die ist natürlich nicht wirksam, soweit kein Staat vorhanden ist - klingt fast wie ein Zirkelschluss, ist aber keiner

Für die Wirksamkeit der Verleihung der Staatsbürgerschaft ist der "genuine link" notwendig. Das heisst, es muss zwischen Staat und Person eine nähere Beziehung bestehen die näher ist als zu anderen Staaten. (siehe IGH Nottebohm-Fall) Falls dies nicht vorliegt, dann ist die Verleihung der Staatsangehörigkeit für andere Staaten nicht rechtsverbindlich.
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit bestimmt sich gemäß §3 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Also die BRD verleiht die Staatsangehörigkeit durch Geburt, soweit einer der Elternteile die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. (§4 I )
u.s.w.
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__3.html
also + bei Staatsvolk (soweit die andern beiden auch passen, natürlich)
B Staatsgewalt
Unter Staatsgewalt versteht man das souveräne Recht zur Ausübung von Gewalt gegen Menschen und Sachen. Die Souveränität manifestiert sich nach außen in der Unabhängigkeit und nach Innen in der Selbstregierung. Klingt schön abgeschrieben und ist auch so

- Aber das wir uns selbst regieren sollte jedem klar sein und das der Staat auch Gewalt gegen Menschen (also nicht nur linke Demonstranten verkloppen) und Sachen ausübt sieht auch jeder.
Hier kommt jetzt auch die besondere Frage des Dritten Reiches und dessen Fortexistenz ins Spiel.
Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 folgendermaßen (stark zusammenfassend) geäußert:
Das Deutsche Reich hat den Zusammenbruch 1945 überstanden und ist weder durch Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt untergegangen. Das Deutsche Reich existiert fort..., besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Wiedervereinigung durch den "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deuschland und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands" hat die Teilung Deutschlands ein Ende gefunden und sich auch die Rechtslage grundlegend verändert. Manchen ist sicher auch der 2+4 Vertrag noch ein Begriff. Es bestand damals noch die Viermächteverantwortung, das bedeutet, dass die 4 Mächte (Briten, Amis, Franzosen und Soviets) ein Wörtchen mitzureden hatten. Umgesetzt in einem Vertrag zwischen diesen 4 mit den 2 en (BRD und DDR) über die Gestattung der Wiedervereinigung. Weitere Aspekte bezüglich der Festsetzung der Grenzen (es war damals z.B. noch offen was mit Ostpreußen passiert), Gesamttruppenanzahl (max. 370.000) sowie dem Verbot der Herstellung und Besitz von ABC-Waffen (Atomare-, Biologische- und Chemische Waffen).
Aber mal zur Übersichtlichkeit hier ein kurzer Zeitlicher Ablauf (stark gerafft):
08.05.1945 Kapitulation durch die Wehrmacht und Auflösung der letzten deutschen Regierung unter Dönitz
23.05.1945 Besatzungsmächte übernehmen die Regierungsgewalt aber ohne Annexion - dann Besatzungszonen usw.
unter der Besatzungsmacht haben die 3 Westalliierten bis 1947 in ihren Bundesländern Regierungen aufgebaut. Dann wurden Landesverfassungen geschrieben und ratifiziert (durch Volksabstimmung)
Mit den Russen kam man nicht überein und deswegen wurde ein eigener Weg eingeschlagen und die BRD gegründet. Dazu wurde das Grundgesetz durch den Parlametarischen Rat verfasst und durch die Alliierten genehmigt. Es gab keine Volksabstimmung darüber, weil es schnell gehen musste. Zudem ist gemäß Art. 146 GG a.F. dies nur solange gültig bis die Wiedervereinigung stattgefunden hat. Heute heißt es bis durch Volksabstimmung eine Verfassung verabschiedet wurde. Das GG stellt also bis heute eigentlich ein Provisorium dar. Es wird jedoch keine Verfassung angestrebt, da das GG Verfassungscharakter besitzt und man davon ausgeht, weil es kein "Volksbegehren" dazu gibt es allgemein anerkannt wird und dadurch eigentlich eine Verfassung ohne Abstimmung sei, also konkludent.
23.10.1954 wurde durch die Pariser Verträge das Besatzungsregime im Westteil Deutschlands beendet.
Und dann kam der Deutschlandvertrag: Die Zuständigkeit der Allierten wurde bis auf einen Gesamtdeutschen Staat und Berlin aufgehoben. Weiterhin wird hier auch davon gesprochen, dass ein Friedensvertrag nur mit dem gesamtdeutschen Staat geschlossen werden kann. Den gabs ja nun nicht mehr sondern nur noch BRD und DDR. Eine Friedensvertragliche Regelung wurde angestrebt sollte aber aufgeschoben werden bis zu dem Tage zudem Deutschland wieder vereinigt werde. Die BRD wurde zudem auch zu einem (Teil-)Souveränen Staat erklärt (siehe oben Staatsgewalt).
Im Osten lief es so ähnlich ab und die Soviets erklärten nach kurzer Zeit auch die DDR zu einem souveränen Nationalstaat.
Beide Staaten versuchten später den Alleinvertretungsanspruch für Gesamtdeutschland an sich zu reißen. Die BRD mittels der Hallstein-Doktrin. danach sollte jeder Staat der die DDR als souverän annerkennt als unfreundlich gegenüber der BRD gelten - eine Ausnahme gabs jedoch => die Sovietunion

Brandt hat diesen Quatsch in seiner neuen Ostpolitik wieder gekippt.
Es bildeten sich in den beiden Staaten unterschiedliche Ansichten was mit dem Deutschen Reich geschehen ist.
Die DDR vertrat schlussendlich die Auffassung, dass das Deutsche Reich untergegangen ist und sich 2 neue Staaten gegbildet haben (Debellationstheorie). Die BRD hingegen ging zunächst von einem handlungsunfähigem Rechtssubjet aus und später dann im "Teso-Beschluss" von Subjektsindentität mit dem Deutschen Reich - Wortklauberei - denn beides sagt aus, dass das Deutsche Reich fortbestanden hat, jedenfalls sahen es die Allierten so.
Berlin war jedoch ein Sonderfall. Deswegen war es auch nie richtig sondern nur geduldet, dass Berlin die Hauptstadt der DDR war... Ganz komischer Fall war das - aber würde hier den Rahmen noch weiter ausdehnen drum überspring ich das mal

Die Wiedervereinigung war eigentlich nur ein Beitritt der DDR zur BRD nach Art. 23 GG a.F. am 3.10.1990
Komischen Charakter hatte der Einigungsvertrag, denn dieser änderte das Grundgesetz mittels eines völkerrechtlichen Vertrags, was ziemlich unüblich ist aber vom Bundesverfassungsgericht für wirksam erklärt wurde, um den Einigungsprozess zu fördern (gemäß Art. 23 GG a.F.).
Neben der Verträge zwischen den beiden deutschen Staaten mussten auch die Allierten gehört werden denn die besaßen ja noch die Verantwortung für den gesamtdeutschen Staat (siehe oben) -> 2+4 Vertrag (Klärung der Grenzen usw.) es wurde hier noch diskutiert, ob Beispielsweise Ostpreussen wieder "heim ins Reich" geholt werden sollte - die umstrittene Oder-Neiße Linie wurde endgültig gemacht.
Die Rechtslage Deutschlands nach der Wiedervereinigung:
Die DDR ging unter. Neu entstanden sind die 5 neuen Bundesländer innerhalb der BRD. Die BRD hingegen blieb völkerrechtlich gesehen die selbe.
Mit der Wiedervereinigung wäre nach Art. 146 GG a.F. das Grundgesetz unwirksam geworden, jedoch wurde der einfach zum heutigen Art. 146 GG umgeschrieben.
Die Frage nach dem Verbleib des Deutschen Reiches läßt sich nach der Wiedervereinigung ganz einfach klären. Und zwar wurde durch die 2+4 Verträge der Verbleib überflüssig, da die BRD der offizelle Nachfolger ist. Mit der BRD gab es niemals Krieg und deswegen ist auch kein Friedensvertrag notwendig. Der Feindesstatus bezieht sich nur auf das Deutsche Reich und das ist nun nicht mehr existent. Deutschland erhielt durch den 2+4 Vertrag die volle und uneingeschränke Souveränität.
Durch die Souveränität hat die BRD auch Staatsgewalt also auch hier +
C Staatsgebiet
Schlussendlich muss ein Staat für die Annerkennung auch ein Staatsgebiet besitzen. Unter Staatsgebiet versteht man den Raum, der unter der territorialen Souveränität des Staates steht, dh. der dem freine Verfügungsrecht des Staates unterliegt. Was als Landfläche zur BRD gehört steht im GG - nämlich die dort genannten Bundesländer.
Ergebnis
Deutschland ist ein Rechtsstaat und genießt völlige Souveränität.
Alle Gesetze genießen Gültigkeit und das Grundgesetz bis zu einer durch Volksabstimmung gefassten Verfassung auch.
Steuern sind zu zahlen und der Staat ist berechtigt Straftaten nach den StGB zu sühnen (beides Staatsgewalt nach innen).
Es gibt lustigerweise in Berlin in irgendsoeiner Villa eine selbsternannte Reichsregierung. Sind so ganz alte Männer die auf den Weiterbestand des Deutschen Reiches pochen. Wurden auch schon des Öfteren wegen Volksverhetzung und Staatsverunglimpfung (ja, das gibts nicht nur in der Türkei sondern auch hier

) angeklagt.
Und das allerbeste ist hier, dass diese Ansicht definitionsgemäß die Richtige ist

- daneben kann nichts mehr existieren. manche Dinge können doch so einfach sein ...
Falls jemand Literatur braucht: Schweitzer, Staatsrecht III Rd. 540 ff (sehr schöne Übersicht); Bernhardt JuS 1986 "Die Rechtslage Deutschlands" S. 839 ff; Bender/Maihofer/Vogel, Handbuch des Verfassungsrechts der BRD