Uns liegt eine Erklärung vorvor, nach der in Kürze im Hearst-Verlag, New York, ein Buch erscheinen soll, in dem Prof. Dr. Dr. James Shirley Belegeüber ein geheimes Zusatzabkommen zum Grundgesetz vorlegt.
Deutsche Verlage waren angeblich nicht bereit, das Buch zu verlegen. Prof. Shirley erklärt,warum:
Das geheime Zusatzabkommen zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthalte einen Passus, nach dem die Medienhoheit (Presse,Rundfunk, Verlagswesen) bis heute und noch weit ins nächste Jahrhundert bei den Alliierten verbleibe. (UN: nach einerUnterlage bis 2099, nach einer anderen bis 2033, wobei es sich um einen Übertragungsfehler handeln kann).
Prof. Shirley sprach mit Zeitzeugen, die 1949 im Dienste der Hohen Kommissare der Alliierten standen: Protokollführer,Dolmetscher, Ordonanzen, Militärs.
Sein Urteil:»Zwei Tatsachen sind definitiv unbestreitbar. Erstens:Das sog. `Alliiertenveto´ , das erst 1990 durch einen geheimenZusatz zum Zwei-plusvier-Vertrag als `obsolet´ erklärt
wurde, und zweitens: Die Existenz des vertraulichen Zusatzabkommens.«
Zum Kronzeugen für die angebliche Existenz der "Kanzlerakte" wurde im Jahr 2007 schließlich Generalmajor a.D., Gerd-Helmut Komossa, von 1977 bis 1980 Amts-Chef des MAD. Um nachfolgend keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: mit MAD ist nicht das "intelligenteste Magazin der Welt" gemeint, sondern wirklich der Millitärische Abschirmdienst.
In seinem im Juli 2007 veröffentlichten Buch "Die deutsche Karte" (ARES-Verlag), schreibt Komosssa auf Seite 21 f.:
"Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter "Strengste Vertrauligkeit" eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal der "Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien" bis zum Jahre 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ableistung des Amtseides die sogenannte "Kanzlerakte" zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet."
Diese Aussage ließ die "Gläubigen" jubilieren und Verstandesbegabte erstaunen. Sollte ein ehemaliger Geheimdienstchef tatsächlich auf eine derart plumpe Fälschung reingefallen sein? Ein Leser der "KRR"-FAQ fragte beim Autor nach und wollte unter anderem wissen, ob sich Komossa bei seinen Aussagen auf das "Rickermann-Papier" stütze. Komossa antwortete im Oktober 2007 und bejahte. Er schrieb, ihm liege das zitierte Papier des BND "in Ablichtung" vor. Eine vertrauenswürdige Person habe es ihm übermittet. Er habe es als "Zeitdokument des Jahres 1949" verstanden.
Schon daran zeigt sich, was von der Passage in Komossas Buch zu halten ist. Denn daß das "zitierte Papier des BND" kein "Zeitdokument" aus dem Jahr 1949 sein kann, wird allein schon durch die Tatsache belegt, dass der BND erst am 1. April 1956 seine Tätigkeit als eine dem Bundeskanzleramt angegliederte Dienststelle aufnahm (-> Wikipedia). Darüber hinaus wurde es - wie aus dem Datum 14.8.96" beim Vermerk "z.d.A. am" erkennbar ist - erst in den 1990er-Jahren erstellt, nicht bereits 1949. Und daß es am 21. Mai 1949 noch gar keine Bundesrepublik Deutschland gab, die einen "Geheimen Staatsvertrag" hätte schließen können, scheint Komossa, der sich hoffentlich nicht nur wegen seiner Pensionsansprüche gegenüber dem Leser der "KRR"-FAQ ausdrücklich "zu unserem Staat Bundesrepublik Deutschland" bekennt, nicht weiter zu irritieren. Auch auf die zahlreichen weiteren Widersprüche im "BND-Papier" geht Komossa nicht ein.
In einem - nach Angaben von Jo Conrad - von Gerd-Helmut Komossa stammenden Schreiben, welches Conrad unter dem 03.01.2007 im von ihm als "Administrator" geleiteten "Freigeist"-Forum veröffentlichte (Screenshot), heißt es weiter:
"Meine kurze Bemerkung auf Seite 21/22 verstehen einige Leser so, als wollte ich darlegen, dass die der Bundesregierung von den westlichen Mächten 1949 auferlegten Verpflichtungen, die „alliierten Vorbehalte", bis heute noch Gültigkeit hätten, dass es zum Beispiel den „Medienvorbehalt" noch gäbe und der Kanzler gegenüber den Alliierten eine Verpflichtung abgeben müsste. Das aber habe ich nicht gemeint. Mit diesen kurzen Bemerkungen hatte ich lediglich darauf hinweisen wollen, dass es damals Vorbehaltsrechte gab, was „wohl heute kaum jemandem bewusst sein dürfte". Tatsächlich hatten die Westmächte am 12.05.49 durch Genehmigungsschreiben ihre Zustimmung zum GG unter einer Reihe von Vorbehalten erklärt. Ein wichtiger davon war, dass dem Besatzungsrecht vom 14.5.49 der Vorrang vor dem GG zugesprochen wurde. (...)
Die Westalliierten haben dann am i. Oktober 1990 mit einer „Suspendierungserklärung" den Verzicht auf die bisherigen Vorbehaltsrechte gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen. Folglich gab es diese danach nicht mehr. Doch welche waren es zuvor konkret? (...)
Hinsichtlich der Vorbehaltsrechte zitierte ich das sogenannte „BND-Papier", das ich aber nicht bewerten wollte noch konnte. Auch heute weiß ich nicht, ob es echt oder Fälschung ist. Die „alliierten Vorbehalte", die vor dem 21. Mai 1949 festgelegt waren, sind weitgehend bekannt wie u.a. die Einschränkungen im Schiffs- und Flugzeugbau, der Schwerindustrie usw. Es war nicht meine Absicht, mit diesem Hinweis auf die „Rechte der Alliierten" den Eindruck zu vermitteln, als würden diese heute noch wirksam sein. (...)
Ich darf noch daraufhinweisen, dass mein Buch „Die deutsche Karte" kein wissenschaftliches Werk sein soll. Ich will „Erlebtes und Erduldetes" erzählen. Dabei fehlen mir die Jahre, die ich - leider -in sowjetischer Gefangenschaft verbrachte. (...)."
Mit diesem Statement, so es tatsächlich von Komossa stammt, wird allerdings alles nur noch schlimmer. Komossa räumt ein, nicht entscheiden zu können, ob das "BND-Papier" eine Fälschung sei oder nicht. Bereits die formellen Aspekte belegen dies eindeutig, darüber hinaus die oben dargestellten zahlreichen inhaltlichen Fehler und Rechtschreibfehler. Aus unerfindlichen Gründen distanziert sich Komossa somit nicht vom Märchen der "Kanzlerakte". Alliierte Vorbehaltsrechte bestünden seit der Suspendierungserklärung zwar nicht mehr. Um aber darzustellen, um welche Vorbehaltsrechte es sich konkret gehandelt haben könnte, habe er das "BND-Papier" zitiert.
In einer anderen E-Mail an einen Leser der "KRR"-FAQ liest sich Komossas Einschätzung des "BND-Papiers" ein wenig differenzierter. So schreibt er:
"Ich habe im Internet in der fraglichen Angelegenheit persönlich nicht Stellung genommen, sondern lediglich auf vier Anfragen von Lesern geantwortet. Dabei habe ich u.a. erklärt: ?Auch heute weiß nicht, ob es echt oder Fälschung ist. Letzteres ist zu vermuten.?"
Jedenfalls in o.g. Forenbeitrag des Jo Conrad ist die Aussage Kommossas, es sei zu vermuten, daß das "BND-Papier" eine Fälschung sei, nicht enthalten. Zwar behauptet Komossa in derselben E-Mail an den Leser der "KRR"-FAQ, er wolle auf keinen Fall "bestimmten Gruppierungen bei ihren Agitationsbemühungen hilfreich" sein, doch angesichts der oben dargestellten Fakten, stehen seine ausweichenden Antworten dazu in krassem Widerspruch.
Daß Komossa das "BND-Papier" des angeblichen Staatsministers Rickermann nicht eindeutig als Fälschung erkennt und bezeichnet, ist nachgerade peinlich und wirft kein gutes Licht auf seine Kompetenz. Selbst wenn Komossas Buch kein wissenschaftliches Werk ist: jedenfalls stimmt dieses Verhalten eines ehemaligen Chef eines deutschen Geheimdienstes nachdenklich. Eigentlich sollte man bei Menschen in derartigen Positionen ein gewisses Maß an Intelligenz voraussetzen können. Man kann folglich nur hoffen, daß Gerd-Helmut Komossa nicht repräsentativ für die Kompetenz der deutschen Geheimdienstler ist.
[move]
Und jetzt kommt Ihr...[/move]
Was also ist los in Deutschland - die ganzen Umstände lassen schon lange darauf schließen, das Deutschland nach und nach ausverkauft wird um irgendwann in der Versenkung der Geschichte zu verschwinden...