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Preisabsprachen, Manipulationen...auch eine Verschwörung (gegen den Kunden)
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THEMA: Preisabsprachen, Manipulationen...auch eine Verschwörung (gegen den Kunden)
#699
Preisabsprachen, Manipulationen...auch eine Verschwörung (gegen den Kunden) vor 4 Jahren, 9 Monaten  
Ziemlich aktuell ist folgende Geschichte, bei der ein Importeur einfach nur machte, was einen Händler eben ausmacht...aber das solltest Ihr euch mal eben selber durchlesen.
Und was auf dem Markt noch so alles läuft könnt ihr Euch doch dann auch selber denken.

Wer andern eine Grube gräbt…

..fällt bekanntlich selbst hinein: Zuerst verklagt die Pflanzenschutzbehörde einen kleinen Importeur, dann müssen Zeugen u.a. von BASF, Bayer und Syngenta vor Gericht im Kreuzverhör zugeben, dass die Agrochemie-Konzerne den Markt manipulieren und Preise absprechen, zuletzt wird der Beschuldigte freigesprochen und die Pflanzenschutzbehörde vom Richter beschuldigt, an der Kartellbildung beteiligt gewesen zu sein. Würde sich doch endlich auch einmal in Deutschland solch ein mutiger Richter finden!

Hier die ganze Geschichte: Das DEFRA (Department for Environment, Food and Rural Affairs), englisches Äquivalent zum deutschen BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) hatte durch das PSD (Pesticide Safety Directorate), englisches Äquivalent zum deutschen BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) einen kleinen Importeur von Pflanzenschutzmitteln, John Rawlings Crop Care aus Tenbury Wells, mit einer Klageflut wegen angeblich illegaler Importe von Pflanzenschutzmitteln überzogen.

Dies war vielen Experten sehr seltsam vorgekommen, da hier offenbar mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Schnell war der Verdacht entstanden, dass hier wieder einmal ein Exempel an einem Agrarhändler statuiert werden sollte, der mit seinen Preisnachlässen recht frech in die angestammten Reviere der Chemiekonzerne eingedrungen war. Denn John Rawlings hatte nur das getan, was einen guten Händler auszeichnet: er hatte extrem teure Pflanzenschutzmittel in anderen Ländern der EU weit unter den englischen Marktpreisen eingekauft und in England mit bis zu 50% Preisnachlässen wieder verkauft. Und dafür wurde er mit insgesamt 14 Klagepunkten vor Gericht gezerrt.

Im Hauptverfahren am 12. Juni folgte das Gericht Rawlings Argumentation, dass die DEFRA-Kontrollen dem freien Handel im Weg stünden, wie bereits von einer EU-Kommission früher einmal offiziell gerügt. Rawlings berichtete der Kammer, dass seine landwirtschaftliche Kundschaft bis zu 45% mehr für das gleiche Produkt zahlen müsste als Pflanzer und Landwirte auf dem Kontinent. Die Schöffen konnten sich in 11 von 14 Klagepunkten nicht zu einem Urteil durchringen, verhängten aber einen Schuldspruch wegen illegalen Lagerns von Pflanzenschutzmitteln in drei anderen Klagepunkten. Wie der „commercial grower“ im Heft 21 vom 28.6.07 berichtet, hatte Richter Onions bei der ursprünglichen Anhörung vor Gericht angemerkt, dass das DEFRA ‚mit einem Vorschlaghammer die falsche Nuss zu knacken versuche’ und dass die Pestizidhersteller eher als Rawlings als mutmaßliche Kartellbetreiber untersucht werden müssten.

In der Berufungsverhandlung vor dem Shrewsbury Crown Court am 21. Juni verteidigte die Anwältin des Importeurs John Rawlings, Denise Dowen von der Kanzlei Hill Dickinson, die Importe damit, dass alle Produkte innerhalb der EU registriert waren und es sich um Originalware aus EU-Ländern gehandelt hatte. Sie beantragte dazu Zeugenaussagen der marktführenden Agrochemie-Hersteller, darunter BASF, Bayer und Syngenta. Im Kreuzverhör mussten die Zeugen zugeben, dass die Agrochemie-Konzerne gemeinsam den englischen Markt manipulierten, um überhöhte Preise durchzusetzen.

Der Internetdienst „freshinfo/ cg“ zitiert in seiner Meldung vom 29.6.07 den beschuldigten John Rawlings „Dieses Verfahren hätte nie zugelassen werden sollen und ich hoffe, dass das DEFRA erkennt, wie durch zahlreiche Fehler Steuergelder verschwendet wurden“.

Richter Onions kam zu dem Schluss, dass das DEFRA über die zuständige Pflanzenschutzbehörde PSD (Pesticide Safety Directorate) „unbewusst oder vorsätzlich mit den Chemiekonzernen kollaboriert hat, um ein Kartell aufrechtzuerhalten“. Er trug dem DEFRA auf, innerhalb von 21 Tagen zu berichten, welche Lektionen es aus dem Verfahren gelernt hätte, andernfalls würde die Sache an die Wettbewerbskommission gehen.

Zum Schluss des Verfahrens sagte Richter Onions, dass der Fall von großem öffentlichem Interesse sei und dass vielmehr die Kartelle der Chemieunternehmen untersucht werden sollten. Der Richter fügte hinzu, dass er Kerr Wilson, dem Leiter des PSD, schreiben werde, um sich nach dem Grund für das Verfahren zu erkundigen.

Der Titelstory der Zeitschrift „FARMBRIEF“ vom 21.7.07 ist indess zu entnehmen, dass DEFRA und PSD aus diesem Gerichtsurteil offenbar wenig gelernt haben. Ein Sprecher bezeichnete die Äußerungen des Richters als „kompletten Unsinn“. Während das DEFRA berichtet, dass Rawlings 8.500 Pfund Gerichtskosten zu zahlen habe, verschweigt es geflissentlich, dass dies lediglich ein Viertel der Verfahrenskosten ausmacht und das DEFRA zur Zahlung der restlichen Gerichtskosten in Höhe von rund 60.000 Pfund verurteilt wurde. Trotz der Tatsachen, dass erstens schon 2004 der Europäische Gerichtshof entschieden hat, für Importe sei kein gemeinsames Ursprungsland erforderlich, dass zweitens daraufhin im gleichen Jahr das PSD eine Klage vor dem obersten Zivilgericht unter Auferlegung aller Kosten zurückziehen musste und dass drittens seine Kontrollen offiziell von der Europäischen Kommission gerügt wurden, hört es dennoch nicht auf, britische Gerichte zum Schlag gegen kleinere Importeure einzusetzen.

Die Anwältin Denise Dowen sagte nach dem Verfahren: “Viele meiner Klienten werden vom DEFRA wegen Imports von Pestiziden verfolgt. Ihre Ware ist unrechtmäßig beschlagnahmt worden. Sie wurden eingeschüchtert und ihre Geschäfte sind zerstört worden.“ Sie hofft nun, dass das DEFRA durch das Urteil von Richter Onions zur Verantwortung gezogen wird.

Wenn Sie jetzt denken, dass es so etwas nur in England gibt, dann sollten Sie aufmerksam unsere weiteren Beiträge lesen! Und über Ihre Anregungen oder Kommentare freuen wir uns immer. Ganz besonders würden uns natürlich Kommentare der deutschen Wettbewerbs- und Kartellhüter interessieren und speziell Informationen, ob es solche Preisabsprachen nicht auch in Deutschland oder der Schweiz gibt.
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#700
Re: Preisabsprachen zum Nachteil der Kunden sind auch Verschwörungen vor 4 Jahren, 9 Monaten  
Man hat ja bei Veröffentlichungen immer so ein Problem, denn diejenigen die da erwischt wurden haben ja dann so was wie Rachegelüste.
Dazu habe ich mal den Artikel hier im ganzen reingesetzt um klarzumachen, was so abläuft:

15.000 Euro Belohnung


Die Abwehr des Hacker-Angriffs auf unseren Internetserver hat mir Spaß gemacht. Es hat mich sehr gefreut, dass die Gehirne der IT-Sicherheitsexperten den kranken und verdorbenen Hirnen der Cyberkriminellen überlegen sind und den feigen und hinterhältigen Angriff letztlich in’s Nirwana laufen lassen konnten.

Nach der kompromittierenden Veröffentlichung “Über die Tricks der Chemieriesen gegen einen Billiganbieter von Pflanzenschutzmitteln” im “Manager Magazin” 6/ 2007 hatte ich mit einer weiteren typischen Negativreaktion der Gescholtenen gerechnet. Ein niederträchtiger Hacker-Angriff war für mich jedoch eine neue Variante im Ränkespiel böser Machenschaften. Auch wenn sich mein Verdacht, dass einer unserer Konkurrenten hinter diesem Hacker-Angriff steckt, bisher nicht bestätigt hat, habe ich unsere IT-Sicherheitsexperten dennoch weiterhin mit der Analyse und Rückverfolgung der sehr umfangreichen Logfiles beauftragt.

Allen Sabotageversuchen zum Trotz werden wir solche und andere Angriffe auf unser Realchemie-Team, die eigentlich nur zeigen, wie wirksam unsere Discountpreise gegen die Hochpreispolitik der Konkurrenten sind, nicht nur abwehren, sondern offensiv und aggressiv beantworten. Deshalb haben wir dieses Weblog eingerichtet, damit alle Interessierten einen Blick hinter die Kulissen im hart umkämpften Markt für Pflanzenschutzmittel werfen können. Und deshalb setzen wir eine Belohnung von 15.000 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Ergreifung des oder der Täter und insbesondere der Auftraggeber führen, die für den Hacker-Angriff vom 04.06.2007 verantwortlich sind.

Hinweise und Informationen können Sie mir persönlich unter vier Augen, telefonisch, mit der Post oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. übermitteln.

Realchemie Niederlande B.V.
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#770
Re: Preisabsprachen zum Nachteil der Kunden sind auch Verschwörungen vor 4 Jahren, 9 Monaten  
Ja, die grossen Konzerne lassen sich so schnell nicht das Geschäft vermiesen und klagen direkt gegen Leute, die geltenen Gesetze beachten und dabei etwas Geld machen. Viele Kleinunternehmer haben nicht das Geld und die Zeit für solche langwierigen Prozesse und geben dann auf. Die grossen Konzerne gewinnen dann und können ihre teueren Produkte verkaufen. Aber die glaube, das hier das Wort "Kartell" besser passt als Verschwörung.
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Erkenne die Wahrheit, Erkenne die Verschwörung
 
#777
Re: Preisabsprachen zum Nachteil der Kunden sind auch Verschwörungen vor 4 Jahren, 9 Monaten  
Kartell oder Verschwörung...wo ist da der Unterschied?
Beides ist Gesetzeswidrig und würde letztlich einen Straftatbestand ergeben.
Was mir Sorgen macht ist eigentlich nur eins: "Alle sind gleich, einige sind gleicher!"
Wir haben Aufsichtsbehören, die nach Aussen hin immer so tun als würden sie solche Dinge unterbinden wollen, doch glaube ich vielmehr, das sie die Hand aufhalten und dann alles einstellen.
Es würde nicht das erste Mal sein, das jemand aus einer Behörde festgenommen wird weil er die Gesetzte anders ausgelegt hat und nur den eigenen Zweck gesehen hat.
Bauämter hatten schon Festnahmen zu beklagen, weil sie Preisabsprachen mit Unternehmern hielten usw.
Das ist letztendlich auch eine gezielte Verschwörung, denn das muß sich nicht um Dinge handeln wie Roswell oder WTC, damit daraus eine Verschwörung wird.
Da kann ich Dir so nicht zustimmen.
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#1246
Etikettenschwindel: Firmen erkaufen sich Gütesiegel vor 4 Jahren, 9 Monaten  
Etikettenschwindel: Firmen erkaufen sich Gütesiegel

Global Press
Global Press - Montag, 20. August, 15:55 Uhr

Bei der Vergabe des begehrten "Plus X Awards" für Geräte der Unterhaltungselektronik, PC- und Mobilfunktechnik geht es offenbar nicht immer mit rechten Dingen zu. Die Fachzeitschrift "Computerbild" berichtet in ihrer neuesten Ausgabe von einer merkwürdigen Vergabepraxis für das prestigeträchtige Gütesiegel. Danach können die Hersteller ein Produkt zum Preis von 464 Euro brutto zur Nominierung einreichen; wird es ausgezeichnet, werden noch einmal etwas mehr als 3 000 Euro fällig. Wer die prämierten Geräte schließlich der Öffentlichkeit präsentieren möchte, etwa in der "Hall of Fame" auf der diesjährigen Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin, muss noch einmal einen Obolus entrichten. Den Herstellern ist es das Prestige wert: Von ungefähr 700 eingereichten Produkten sind in diesem Jahr mehr als 200 mit dem "Plus X Award" ausgezeichnet worden. Der Technologiepreis wird in den Kategorien "Innovation", "Design", "Bedienkomfort" und "Ökologie" vergeben.Dabei haben auch Produkte das Siegel bekommen, die es eigentlich gar nicht verdient hätten. Zum Beispiel ist der Plasma-Fernseher "TH-42PV71F" von Panasonic mit einem "Award" in der Kategorie "Ökologie" ausgezeichnet worden, obwohl er auch im abgeschalteten Zustand Strom verbraucht. In der Kategorie "Bedienkomfort" hat das Kamerobjektiv "D Summilux" von Panasonic-Leica einen bekommen, obwohl es nicht handlicher sei als die Konkurrenz. Und der Panasonic-Camcorder "SDR-S10" sowie das Handy "Sony Ericsson W880i" haben denselben Award erhalten, obwohl ihre "fummelige" Bedienung dies keinesfalls rechtfertigen würde. Andere Produkte wie etwa der Mini-TV-Empfänger "Piranha" von Terratec und Medions Sat-Receiver "HDD2Go MD 24063" haben den Award bekommen, obwohl sie zum Zeitpunkt der Bewertung noch gar nicht auf dem Markt waren. Fragwürdig auch, dass große und innovative Unternehmen wie etwa Nokia, Acer, HP, Dell oder Fujitsu-Siemens nicht unter den Preisträgern zu finden sind. Fazit: Weil sich mit dem "Plus X Award" vortrefflich als Einkaufsargument werben lässt, sind viele Hersteller erpicht darauf, dieses Gütesiegel zu tragen. Doch die Verbraucher seien gewarnt: Die Siegel können genauso gut bezahlt oder sachlich unbegründet sein. Besser ist es also, sich auf Testberichte von seriösen Fachmagazinen oder Verbraucherorganisationen zu verlassen. Der "Plus X Award" wird seit 2004 von der Grevenbroicher Marketing-Agentur "Media Society" an Produkte aus allen Consumer-Electronic-Branchen vergeben. Bewertet werden sie von 19 Fachjournalisten sowie Vertretern des Handels und von Instituten. Schirmherr ist das nordrhein-westfälische Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie.
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#1287
Gute Besserung oder wie man betrogen wird ohne Ende vor 4 Jahren, 9 Monaten  
Hallo zusammen

Ist Euch schon mal aufgefallen, wieviel Geld man für die ärztliche Versorgung aufbringen muß, wie ständig die Beiträge der Krankenkassen steigen?
Und habt Ihr Euch auch schon einmal gefragt, wie das denn angehen kann?
Der Stern hat in der neusten Ausgabe des Rätsels Lösung präsentiert, obwohl es nichts wirklich neues ist, denn es war schon mitunter bekannt, das es Ärzte gab und noch gibt, die es nicht alles so ganz genau nehmen.
Oder andersherum gesagt, sie lassen sich schlicht und ergreifend kaufen.
Angeblich ein völlig regelkonformes Verhalten...

Nun gut, ein Reporter hat da eine Story aufgedeckt, die wirklich interessant ist, besonders wenn man sieht wie sich die Leute alle in Seelenruhe bedienen und sich die Taschen füllen - auf unsere Kosten!
Und das auch noch sehr gut wie ich meine.

Hier der Artikel


Der Pharma-Skandal

Ärzte werden mit Geld geködert, Apotheker mit Geschenken überhäuft: Dem stern liegen Tausende E-Mails, Schecks und geheime Protokolle vor, die zeigen, wie der Pharmakonzern Ratiopharm seine Medikamente in den Markt drückt.

Jeden Morgen stehen in Deutschland 20.000 Pharmavertreter auf und machen sich auf den Weg in Arztpraxen und Apotheken. Schätzungsweise 400 von ihnen sind im Auftrag der Firma Ratiopharm unterwegs, des bekanntesten Herstellers günstiger Nachahmer-Medikamente in Deutschland. Der Kofferraum dieser Außendienstmitarbeiter ist prall gefüllt mit "Kontaktware": So nennt man in der Branche Gratis-Medikamente, die der Pharmareferent dem Arzt schenkt, damit der sie seinen Patienten schenkt, mit dem Ziel, dass die Patienten künftig immer nach dem gleichen Mittel verlangen.
Die Kontaktware, die ein einziger Pharmareferent übers Jahr verschenkt, ist so gigantisch, dass sich damit locker drei Apotheken füllen ließen. Im Juni vergangenen Jahres hat Ratiopharm seinen Außendienstlern die "Musterplanung 2005" geschickt, die dem stern vorliegt: eine genaue Auflistung, wie viele Gratis-Medikamente (so genannte Ärztemuster) ein Außendienstler im Jahr erhält. Darunter sind 2100 Packungen des Blutdrucksenkers Amlodipin, 500 Packungen Schmerztabletten Diclofenac, 3800 Packungen des Herz-Kreislauf-Mittels Metoprolol und so weiter. Insgesamt bekommt ein Ratiopharm-Referent mehr als 40.000 Arzneimittelpackungen zum Verschenken. Ratiopharm bestreitet gegenüber dem stern, dass die Zahlen der Musterplanung "für das aktuelle Jahr" entsprechen.

Wer all diese Packungen in der Apotheke kaufen will, müsste dafür schätzungsweise 250.000 Euro hinblättern. Außendienstler, die besonders viele Ärztemuster benötigen, bekommen noch mal 20 Prozent mehr Gratis-Packungen. Weil die ganze Ware in keinen Kofferraum der Welt passt, stapeln sich die Medikamente meist im Keller der Außendienstler oder in deren Garage. Pharmareferenten erkennt man auch daran, dass sie ihr Auto zu Hause im Freien parken.

Für Ärzte sind die Gratis-Medikamente aber kein besonderes Lockmittel mehr, zumal sie auch von anderen Pharmakonzernen damit überschüttet werden. Um die Ärzte bei Laune zu halten, hat sich Ratiopharm deshalb ein paar weitere Vergünstigungen einfallen lassen. In einem firmeninternen Protokoll bereits aus dem Jahr 1993 heißt es etwa unter der Überschrift "Besondere Wünsche":
"Pro Mitarbeiter (d. h. Pharmareferent, d. Red.) werden 3 Wünsche a 500 DM genehmigt. Der Arzt bekommt dafür in jedem Fall einen Scheck und keine Naturalien wie z. B. Opernkarten o. ä. Offiziell wird der Scheck gegenüber der Buchhaltung damit gerechtfertigt, dass der Arzt eine Studie durchgeführt hat. Es ist darauf zu achten, dass mit der Wunscherfüllung eine konkrete Verordnungsverpflichtung verknüpft wird."


Vom stern damit konfrontiert, antwortete Ratiopharm: "Ein Protokoll dieses Inhalts ist uns nicht bekannt."


Dagmar Siebert ist seit fünf Jahren Vertriebschefin bei Ratiopharm in Ulm

Geld soll der Arzt also nur dann bekommen, wenn er sich verpflichtet, Ratiopharm-Präparate zu verschreiben. Leistung und Gegenleistung. Was aber soll schlecht daran sein, Ratiopharm zu verschreiben?, kann man sich fragen. Schließlich sind deren Nachahmer-Medikamente doch grundsätzlich günstiger als Originalpräparate (Werbespruch des Unternehmens: "Gute Preise. Gute Besserung"). Das stimmt allerdings nicht ganz. Denn Ratiopharm ist innerhalb der Generikasparte keineswegs besonders günstig, sondern gehört zu den teureren Anbietern, wie man an den Festpreisen einiger häufig verschriebener Arzneimittel sieht. Ärzte könnten also, wenn sie unabhängig wären, deutlich billigere Mittel verordnen:
.


* Ciprofloxacin zum Beispiel, ein Antibiotikum (250 Milligramm, 20 Tabletten) kostet von der Firma 1-A-Pharma 19,92 Euro, bei Ratiopharm 24,38 Euro.
* Lamotrigin, ein Medikament gegen Epilepsie (100 Milligramm, 200 Stück), kostet von der Firma Aliud 169,37 Euro, von Ratiopharm 187,85 Euro.
* Omeprazol, ein Mittel gegen Magenübersäuerung (20 Milligramm, 30 Kapseln), kostet von der Firma TAD 29,80 Euro, von Ratiopharm 33,95 Euro.
* Simvastatin, ein Blutfettsenker (20 Milligramm, 100 Tabletten), kostet von 1-A-Pharma 42,60 Euro, von Ratiopharm 46,67 Euro.


Weil sie nicht zu den wirklich günstigen Arzneimittelfirmen gehört, rechnet es sich für Ratiopharm durchaus, Ärzte mit Geldgeschenken zu überzeugen.

Wie aber stellt ein Außendienstmitarbeiter fest, ob sich der Arzt tatsächlich an sein Versprechen hält und künftig häufiger Ratiopharm verschreibt? Die Lösung dafür bieten Praxisprogramme wie Doc-Expert, eine Software, die die Firma dem Arzt empfiehlt, um seine Praxis zu managen: Er kann damit Patientendaten anlegen, Medikamente aus einer elektronischen Datenbank auswählen und Rezepte drucken. Die einfache Version von Doc-Expert kostet derzeit 1900 Euro - doch Ratiopharm zeigt sich auch hier großzügig und spendiert jedem Arzt, der das will, einen Gutschein im Wert von 1900 Euro, damit er Doc-Expert installiert. Ganz uneigennützig ist das Sponsoring aber nicht. Denn wenn ein Arzt die Software auf seinen Computer lädt und anschließend einen Wirkstoff (z. B. Omeprazol) verordnen will, erscheint als erste Auswahl ein Präparat von Ratiopharm. Selbst wenn der Arzt das spezielle Präparat einer anderen Firma sucht, erscheint neben dem gesuchten Medikament auch ein Produkt von Ratiopharm auf dem Bildschirm.

Wie erfolgreich Doc-Expert das Verschreibungsverhalten beeinflusst, sieht man daran, dass Ratiopharm bei niedergelassenen Ärzten auf einen Marktanteil von 22 Prozent kommt, gemessen am Umsatz der verschriebenen Mittel, bei jenen Ärzten aber, die mit Doc-Expert arbeiten, auf 39 Prozent. Dies sind Ergebnisse einer Datenerhebung der Firma Medimed unter mehreren tausend Ärzten, über die auch die Zeitschrift "Generika" (Heft 1/2004) berichtete. Ratiopharm behauptet gegenüber dem stern, solche Daten nicht zu kennen.

Der Trick mit der Software gehört zur Standardstrategie vieler Generikakonzerne: So sponsert die Firma Stada ein ähnliches Programm namens Compumed. Stada kommt auf einen Marktanteil von sechs Prozent in Deutschland. Ärzte, die Compumed installiert haben, verschrieben 2004 aber genau doppelt so häufig Stada-Medikamente. Damit konfrontiert, antwortete Stada dem stern: "Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Stadapharm selbst aus prinzipiellen Gründen die vertriebspolitischen Details, auf die Sie mit Ihren Fragen zielen, angesichts des hohen Wettbewerbsdrucks in unserer Branche nicht offenlegt."

Die Firma Sandoz wiederum, die in diesem Jahr den Generikahersteller Hexal gekauft hat, kooperiert mit dem Hersteller der Software Quincy win. Diese bringt den Arzt dazu, dass, auch wenn er ein anderes Produkt verschreiben will, ein Sandoz-Präparat auf dem Bildschirm erscheint. Der Einfluss der Praxis-Software geht auch Bruno Müller-Oerlinghausen von der Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft zu weit. "Das ist mehr als Werbung", erklärte er, "das ist gezielte Manipulation." Dagegen vertritt Sandoz auf Nachfrage den Standpunkt: "Der Arzt bleibt bezüglich Rezeptierung immer Endentscheider."

Mittlerweile haben sich "weit über 90 Prozent aller Ärzte" für ein Programm mit Pharmawerbung entschieden, wie die Anbietervereinigung solcher Software mitteilt. Und ein Insider gesteht: "Nur 10 bis 15 Prozent der Ärzte sind in der Lage, die Software in ihrem Computer so zu verändern, dass die Medikamente der Sponsorfirma nicht vorausgewählt werden. Als Arzt hat man gar nicht die Zeit, lange rumzuklicken. Im Alltag muss die Medikamentenverschreibung zack, zack gehen."

Die Praxis-Software kann aber noch viel mehr, als die Medikamentenauswahl zu lenken: Sie spuckt auf Befehl eine genaue Liste aus, welche Medikamente welcher Firma der Arzt im vergangenen Quartal verschrieben hat. "Verordnungsmanagement" heißt das bei Ratiopharm, abgekürzt V.O.M. Erst durch V.O.M. ist aber erkennbar, ob ein Arzt sich seine Schecks von Ratiopharm auch redlich verdient. Manche Ärzte, die sich gegenüber dem Pharmakonzern besonders kooperativ zeigen, werden nämlich regelmäßig mit V.O.M.-Schecks entlohnt. Dazu hat Ratiopharm ein Modell entwickelt, das den beteiligten Ärzten 2,5 Prozent des Apotheken-Verkaufspreises pro Medikament als Belohnung zahlt. "Das kann man nicht jedem Arzt anbieten", erklärt ein Pharmareferent von Ratiopharm gegenüber dem stern, "man braucht schon ein Gespür dafür, ob der Arzt auf so was anspringt." Bei Ärzten, die mitmachen, laufe die Praxis folgendermaßen, schildert der Mitarbeiter:

"Am Ende des Quartals gehe ich zu dem Doktor und hole eine Diskette ab oder einen Computerausdruck, auf dem steht, welche Medikamente er im vergangenen Quartal verschrieben hat. Diese Unterlagen schicke ich dann zu Doc-Expert nach Bamberg, die daraufhin eine Auswertung zurückschicken, auf der steht, für welche Summe der Arzt in den vergangenen drei Monaten Ratiopharm verschrieben hat. Man sieht auch, wie viel Medikamente er von anderen Firmen wie Stada, Hexal oder Pfizer verordnet hat. Wenn er im letzten Quartal zum Beispiel fÜr 10.000 Euro Ratiopharm-Präparate verschrieben hat, schicke ich eine Scheckanforderung über 250 Euro nach Ulm. Den Verrechnungsscheck bringe ich dann persönlich beim Doktor vorbei."
Als offizieller Verwendungszweck steht auf den Schecks meist "Referentenhonorar". Firmeninterne Dokumente, die dem stern vorliegen, zeigen, dass solche Schecks an Ärzte eine seit 1997 geübte Praxis bei Ratiopharm sind. Im November 2003 haben die Zahlungen aber einen solchen Umfang erreicht, dass den Ratiopharm-Managern in Ulm offenbar der Überblick abhanden gekommen ist. In einer E-Mail werden daraufhin alle Außendienstleiter in Deutschland angeschrieben:
"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, für statistische Zwecke benötigen wir folgende Angaben zu V.O.M.-ratiopharm: Mit welchem Arzt wurde eine Vereinbarung getroffen? Welcher Art? Seit wann? Höhe der Vereinbarung? Bitte setzen Sie sich mit Ihren Mitarbeitern in Verbindung und teilen uns dann die entsprechenden Angaben mit. Vielen Dank! Freundliche Grüße, Leitung Praxisaußendienst."

Als eine Pharmareferentin berichtet, dass sie an ihre Ärzte sechs Prozent zahlt, ist die Leiterin des Praxisaußendienstes lediglich über die Höhe der Zahlung empört und stellt die gängige Praxis klar:
"Hallo Frau N., wie bekannt gibt es bei V.O.M. 5 Prozent auf HAP (Hersteller-Abgabepreis, d. Red.) und 2,5 Prozent auf AVP (Apothekenverkaufspreis, d. Red.) und dies auch nur in Absprachen. Sie werden verstehen, dass wir nicht ohne Ende solche Summen außerhalb des Budgets zahlen können."

Als die E-Mails der anderen Außendienstler in Ulm eintrudeln, wird klar, welches Ausmaß die Ärztebetreuung mittlerweile angenommen hat: So meldet ein einziger Regionalleiter 25 Ärzte aus seinem Gebiet, die V.O.M.-Schecks bekommen. Bundesweit erhalten, so schätzen Ratiopharm-Mitarbeiter, zwischen 500 und 1000 Ärzte regelmäßig Schecks des Pharmakonzerns für willfähriges Verschreibungsverhalten, also etwa ein Prozent aller niedergelassenen Ärzte. Wie anspruchsvoll manche von ihnen sind, zeigt die E-Mail einer anderen Pharmareferentin an die Zentrale in Ulm:
"Dr. W. legt keinen Wert auf den Besuch von Firmen, die ihn nicht für seine ?Verordnungen bezahlen?. Er wünscht quartalsweise Zahlungen ohne Kontrolle der Verordnungen wie z. B. durch V.O.M. Lediglich Werbegeschenke und Servicemuster können bei den Damen abgegeben werden. Herzliche Grüße."
.

Andere Aussendienstler berichten, wie motivierend Schecks für Ärzte sind, die bisher wenige Ratiopharm-Präparate verschrieben haben:
"Einige Ärzte haben mir dann ganz klar zu verstehen gegeben, dass, wenn ich ihnen etwas Gutes tue, in Form von Schecks, dann würden sie auch wieder Ratiopharm verordnen. Mal sehn, was sich da machen lässt. Ansonsten habe ich die ersten Geschenke für die Ärzte schon gekauft und verteilt, CD?s, Kerzenständer, Gutscheine Douglas etc."

Am 8. April dieses Jahres schreibt die Ratiopharm-Geschäftsführerin Dagmar Siebert folgende E-Mail an ihre Außendienstmitarbeiter:
"Liebe ratiopharmer, wir haben heute die wichtigsten Eckpunkte für unser Umsatzziel der nächsten 3 Monate (190 Mio. Euro) fixiert. Mit V.O.M.-ratiopharm haben Sie ein wichtiges, attraktives Instrument zur Verfügung, um dem Arzt sein Verordnungsverhalten aufzuzeigen. Sprechen Sie mit Ihren Regionalleitern, wie dieses Instrument in Mehrumsatz umzusetzen ist. Diese haben die Detaillösung. Nähere Informationen auf Ihren Tagungen. Setzen Sie alle Möglichkeiten/Budgets ein, um Mehrumsatz zu generieren!! Viel Erfolg! Es grüßen Sie herzlichst Dagmar Siebert mit Team."

Vom stern mit der Praxis der V.O.M.-Schecks konfrontiert, verweigert Ratiopharm eine konkrete Antwort. Nur so viel räumt die Firma ein: "V.O.M. ist ein betriebswirtschaftliches Analyseinstrument. V.O.M. unterstützt die Ärzte bei einer wirtschaftlichen Praxisführung analog der von den Krankenkassen durchgeführten Analysen und weist auf die Einsparpotentiale bei den Verordnungen hin. Zu diesem Zweck wertet der Arzt seine Verschreibungspraxis aus. Dies erfolgt anonymisiert. Eine Vergütung an die Ärzte erfolgt hierfür nicht."

Geschäftsführerin Dagmar Siebert fühlt sich in besonderer Weise für die Motivation der Außendienstler zuständig. Auf einer Versammlung von rund 150 Pharmareferenten am 29. September 2005 im Berliner Hotel Maritim wandelt sie mit umgehängtem Mikrofon und offenem Wildledermantel zwischen den Stuhlreihen umher, ruft einzelne Mitarbeiter persönlich auf und beschwört den neuen Geist, der in der Ratiopharm-Zentrale herrsche. "Wir leben in einem Change-House, wie wir das im Führungsteam nennen", erklärt Siebert. "Da reagiert man manchmal mit Angst, Chaos und Verwirrung. Wichtig ist nur, dass du weißt, wo du dich befindest."

Dann fährt sie begeistert fort: "Im Change-House gibt es einen Raum der Selbstzufriedenheit, einen Raum der Ablehnung, von da aus geht?s in den Keller der Ablehnung, danach folgt der Raum der Verwirrung und schließlich der Raum der Erneuerung." Weil die Pharmareferenten noch etwas stutzen, fügt sie hinzu: "Das kann man auf alles, was man macht, Übertragen."
.

Ratiopharm ist nicht die einzige Firma, die Ärzten Geld angeboten hat, damit diese bestimmte Medikamente verschreiben. Auch die Generikafirma Sandoz hat Ärzten eine prozentuale "Provision" auf den "berechneten Umsatzzuwachs im Vertragsgebiet" angeboten, wie die Fachzeitschrift "Arznei-Telegramm" berichtet. Auf Anfrage hat Sandoz dem stern mitgeteilt, dass man "die Verträge mit den Arztnetzen im gegenseitigen Einvernehmen" ausgesetzt habe.

Die Selbstverständlichkeit, mit der manche Ärzte Belohnungen von der Pharmaindustrie einstecken, ist schon erstaunlich, weil das nach der "Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte", die auf dem Deutschen Ärztetag 1997 in Eisenach beschlossen wurde, eindeutig verboten ist. Dort steht:


"§ 34 Dem Arzt ist es nicht gestattet, für die Verordnung von Arzneimitteln eine Vergütung für sich zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen."

Die Musterberufsordnung für Ärzte ist eine Selbstverpflichtung, kein Gesetz. Wer dagegen verstößt, kommt also nicht vor Gericht, ihm kann allerdings seine Zulassung als Arzt entzogen werden.

Auch im Kodex des Vereins "Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie" verpflichten sich die forschenden Pharmakonzerne dazu:
"§ 3,1 Die Ärzte dürfen in ihren Therapie-, Verordnungs- und Beschaffungsentscheidungen nicht in unlauterer Weise beeinflusst werden.
§ 4,6 Es ist unzulässig, Ärzten für die Verordnung und die Anwendung eines Arzneimittels oder die Empfehlung eines Arzneimittels gegenÜber dem Patienten ein Entgelt oder einen sonstigen geldwerten Vorteil anzubieten, zu gewähren oder zu versprechen."

Verstöße gegen den Kodex der Pharmaindustrie werden intern geregelt, im schlimmsten Fall mit Geldbußen. Generikafirmen haben sich diesem Kodex aber weder angeschlossen noch einen eigenen entwickelt. Auf Kreuzfahrten für Ärzte oder Kongresse in attraktiver Umgebung angesprochen, antwortet Ratiopharm-Geschäftsführer Claudio Albrecht im November 2004 in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Das können wir uns überhaupt nicht leisten. Weder die Kreuzfahrt noch den Skiurlaub. Dafür fehlen einem Generikahersteller schlicht die Mittel."

Ein paar "Mittel", um Ärzten Gutes zu tun, scheint Ratiopharm aber dennoch zu haben. 2004 brachte Ratiopharm den Cholesterin-Senker Pravastatin auf den Markt und entwickelte dazu ein Gutschein-Programm für Ärzte. Als Motto steht über dem firmeninternen Papier: "Gezielter Mitteleinsatz und selektive Vorgehensweise durch Vereinbarungen und daran geknüpfte Incentives (engl. Anreize, d. Red.) für den Arzt."

Darunter sind die Voraussetzungen genau geregelt: Wer als Arzt fünf Patienten auf das neue Medikament Pravastatin einstellt, bekommt einen Gutschein über 50 Euro, zehn Patienten bringen 100 Euro, 15 Patienten 200 Euro. Die Gutscheine können etwa bei Karstadt, Mediamarkt und TUI eingelöst werden, informiert der Leiter des Ratiopharm-Produktmanagements die Außendienstmitarbeiter per E-Mail und ergänzt: "Arzt muss Gutscheine nicht versteuern!" Auf Anfrage behauptet Ratiopharm: "Das Marketingprogramm" für Pravastatin sei nur "über eine kurze Zeitspanne gelaufen". Bei den Ärzten kommt die Aktion unterschiedlich an. Eine Pharmareferentin berichtet ihrem Chef: "Ich konnte in fast jeder Praxis eine Umstellungszusage bekommen." Eine andere schreibt: "Bis jetzt konnte sich noch keiner der Ärzte für dieses Konzept begeistern, sie möchten lieber alle bar-cash ..."

Zum gesamten Artikel geht es dann hier:

www.stern.de/wissenschaft/medizin/567258.html?nv=ct_cb

Das ganze ist durchaus lesenswert und beleuchtet einen riesengroßen Betrug am Kunden durch Manipulation


Hier noch eine sehr wichtige Aussage dazu aus dem Artikel:

Ein Aufsatz in der "Neuen Zeitschrift für Strafrecht" vom März 2005 vertritt dagegen die Ansicht, dass "ein niedergelassener Kassenarzt als Beauftragter der jeweiligen Krankenkasse" sich strafbar mache, "wenn er einen Vorteil als Gegenleistung dafür annimmt, dass er seinen Kassenpatienten bestimmte Medikamente verordnet". Der Autor Oliver Pragal nennt das "Beauftragtenbestechung nach § 299 StGB".

Pragal schließt mit der für einen Juristen erstaunlich klaren Aussage:
"Die Auswirkungen dieser Erkenntnis auf die Praxis der Strafverfolgung können kaum überschätzt werden. Es ist zu erwarten, dass die erste Anklageerhebung in einem solchen Fall ein mittleres Erdbeben in Teilen der Ärzteschaft, des Berufsstandes der Pharmareferenten und in den Vorstandsetagen der Pharmakonzerne bewirken würde. Angesichts der durch Korruption im Gesundheitswesen verursachten enormen Schäden wäre dies allerdings eine begrüßenswerte Konsequenz."
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Nach unseren Gesetzen der Physik kann eine Hummel nicht fliegen.
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#1289
Gute Besserung oder wie man betrogen wird ohne Ende Teil II. vor 4 Jahren, 9 Monaten  
Noch mehr Artikel dazu könnt Ihr hier lesen:

Razzia bei Außendienstlern www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unte...578802.html?nv=ct_mt

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